Tönungsfolien

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    Das Gesetz schreibt vor, das so eine Tönungsfolie nur an den hinteren Seitenscheiben und an der Heckschreibe angebracht werden darf. Sie darf auch nicht über die Scheibenhalterung hinausragen. Man muss auch beachten, das eine Verbindung mit Folie und den Gummidichtungen nicht erlaubt ist.

    Das Gesetz besteht darauf, das bei der Klebefolie das Prüf- und Typzeichen immer gut für jeden lesbar ist.
    Wenn ein Fahrzeug eine dritte Bremsleuchte besitzt, muss diese dann auch bei der Tönungsfolie ausgeschnitten werden. Dies macht man am besten mit einem Cuttermesser.